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26. 09. 2015

Die Vorlage einer Rechnung kann Voraussetzung für die Erstattung der Reparaturkosten nach einem Unfall durch die Vollkaskoversicherung sein.

 

02. 08. 2015
Ein Autowaschstraßenbetreiber haftet nicht für Fahrzeugschäden bei nicht vollständig geschlossener Motorhaube
28. 06. 2015
Ein Autowaschstraßenbetreiber muss bei Eintritt einer Gefahrensituation eine sofortige Abschaltung des Laufbandes gewährleisten.
Krumpt & Partner - Anwälte für Oldtimerrecht

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22. 05. 2015

Spürbares Schalten und Bremsen beim Porsche kein Mangel


Ruckhafte Beschleunigung und spürbare Bremsvorgänge sind bei einem Sportwagen so gewollt und kein technischer Mangel

 

Die Richter des OLG Hamm stellten mit Urteil vom 18.03.2014 (Az. 28 U 162/13) fest, dass die spürbaren Schalt- und Bremsvorgänge beim Porsche 981 Boxster S keine Mängel darstellen. Die Klägerin beanstandete, dass das von ihr geleaste Fahrzeug mit Verkaufswert von 76.000,-- Euro ruckhaft beschleunige und stotternd abbremse. Sie verlangte die Rückabwicklung des Vertrages. Die Klage blieb jedoch erfolglos, da auch nach Einholung eines Gutachtens keine Mängel festgestellt wurden, die die Klägerin zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt hätten. Die spürbaren Schalt- und Bremsvorgänge seien typisch für Fahrzeuge dieser Art und beruhten nicht auf technischen Fehlern. Dieses spezielle Schaltverhalten ist für diesen Sportwagen typisch und von Porsche so gewollt, um dem dynamisch-sportlichen Anspruch an einen Sportwagen gerecht zu werden. So ist auch bereits dem Prospektmaterial zu entnehmen, dass das Fahrzeug "straffe und unmittelbare" Schaltvorgänge zeige.