KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
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Die Vorlage einer Rechnung kann Voraussetzung für die Erstattung der Reparaturkosten nach einem Unfall durch die Vollkaskoversicherung sein.
Rechtsanwalt Helmut Krumpt ist schwerpunktmäßig seit über 20 Jahren auf dem Gebiet des Verkehrsrechts, insbesondere im Oldtimerrecht, tätig.
Er ist selbst seit langem ein Liebhaber klassischer Fahrzeuge und in seiner Freizeit „schraubt“ er auch gerne an seinen eigenen Oldtimern.
Aus diesen Gründen verbinden sich bei ihm rechtliche Fachkompetenz mit technischem Verständnis.
Beruflicher Werdegang
Studium an der Christian-Albrechts-Universität Kiel
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1993
Kanzleigründung 1993
Mitglied der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer