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Aktuelles

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26. 09. 2015

Die Vorlage einer Rechnung kann Voraussetzung für die Erstattung der Reparaturkosten nach einem Unfall durch die Vollkaskoversicherung sein.

 

02. 08. 2015
Ein Autowaschstraßenbetreiber haftet nicht für Fahrzeugschäden bei nicht vollständig geschlossener Motorhaube
28. 06. 2015
Ein Autowaschstraßenbetreiber muss bei Eintritt einer Gefahrensituation eine sofortige Abschaltung des Laufbandes gewährleisten.
Krumpt & Partner - Anwälte für Oldtimerrecht

Aktuelles

28. 06. 2015

Auffahrunfall in der Autowaschstraße


Ein Autowaschstraßenbetreiber muss bei Eintritt einer Gefahrensituation eine sofortige Abschaltung des Laufbandes gewährleisten.

Betreiber von Waschanlagen müssen teure Sicherheitstechniken installieren oder mehr Aufsichtspersonal anstellen, wenn dadurch gewährleistet wird, dass es durch Störungen nicht zu Auffahrunfällen kommt. Im vorliegenden Fall hatte das LG Paderborn (Urteil vom 26.11.2014, Az. 5 S 65/14) über den Schaden einer Autofahrerin zu entscheiden, den diese infolge eines Auffahrunfalls erlitten hat. Sie war in eine Waschanlage gefahren, in der die Fahrzeuge auf einem Band durch die Waschstraße befördert werden. Das vor ihr befindliche Auto blieb stecken und ihr eigene wurde weiterbefördert. Sie hupte noch, doch das Personal reagierte nicht, so dass es zum Zusammenstoß der Autos und einem Schaden in Höhe von 1.300 Euro kam. Die Versicherung des Waschstraßenbetreibers verweigerte die Zahlung mit dem Argument, dass sowohl technische Vorrichtungen zur Verhinderung solcher Unfälle, als auch das Anstellen von mehr Aufsichtspersonal zu teuer seien. Die Sache ging vor Gericht. Die erste Instanz folgte der Argumentation der Versicherung. Das Landgericht Paderborn urteilte im Rahmen der Berufung jedoch anders: Der Betreiber müsse gewährleisten, dass im Falle einer "offenkundig gefahrenträchtigen Situation" das Laufband sofort abgeschaltet werde.