KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
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Die Vorlage einer Rechnung kann Voraussetzung für die Erstattung der Reparaturkosten nach einem Unfall durch die Vollkaskoversicherung sein.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aus nicht mehr zu klärenden Umständen erhielten in den Jahren 2007 und 2011 zwei Oldtimerfahrer H-Kennzeichenschilder für ihre Fahrzeuge, ohne das blaue Eurofeld. Nachdem die Zulassungsstelle des Kreises Paderborn hierauf aufmerksam geworden war, ordnete sie die Einziehung dieser Kennzeichen an. Die Oldtimerbesitzer wandten sich dagegen, da sie der Meinung waren, durch die Eurokennzeichen werde das historische Erscheinungsbild ihrer liebevoll restaurierten Fahrzeuge beeinträchtigt.
Das Gericht folgte dem nicht, sondern gab der Zulassungsstelle recht. Es kommt nicht auf das ästhetische Empfinden der Oldtimerfahrer an. Vielmehr gibt es einheitliche Vorschriften, die auf alle im Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge gleichermaßen anzuwenden sind. Ansonsten müssten je nach Alter der Fahrzeuge die verschiedensten Kennzeichen vergeben werden. Dies ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.