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Aktuelles

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08. 06. 2015
Wer eine Oldtimersammlung aufbaut, darf die Vorsteuer nicht in Abzug bringen.
22. 05. 2015

Ruckhafte Beschleunigung und spürbare Bremsvorgänge sind bei einem Sportwagen so gewollt und kein technischer Mangel

 
10. 05. 2015
Ein Händler darf sich bei Werbung mit einer im Verhältnis zum Fahrzeugalter sehr niedrigen Laufleistung nicht auf die Angaben des Vorbesitzers verlassen, sondern hat eine eigene Untersuchungspflicht
Krumpt & Partner - Anwälte für Oldtimerrecht

Über uns

Rechtsanwalt Helmut Krumpt ist schwerpunktmäßig seit über 20 Jahren auf dem Gebiet des Verkehrsrechts, insbesondere im Oldtimerrecht, tätig.

Er ist selbst seit langem ein Liebhaber klassischer Fahrzeuge  und in seiner Freizeit „schraubt“ er auch gerne an seinen eigenen Oldtimern.

Aus diesen Gründen verbinden sich bei ihm rechtliche Fachkompetenz mit technischem Verständnis.

 

Beruflicher Werdegang

Studium an der Christian-Albrechts-Universität Kiel

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1993

Kanzleigründung 1993

Mitglied der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer