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Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf (Az.: 3 U 31/12) muss der Käufer eines Oldtimers mit negativen Verschleißerscheinungen am Fahrzeug wie zum Beispiel Lenkungsspiel und Ölverlust rechnen, wenn der Oldtimer laut Kaufvertrag „mit Macken“ verkauft wurde.
Der BGH (Az.: VIII ZR 172/12) hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem für einen Oldtimer ein positives H-Kennzeichen Gutachten erstellt worden war, obwohl der Oldtimer massive Korrosionsschäden am Unterboden aufwies.
Rechtsanwalt Helmut Krumpt ist schwerpunktmäßig seit über 20 Jahren auf dem Gebiet des Verkehrsrechts, insbesondere im Oldtimerrecht, tätig.
Er ist selbst seit langem ein Liebhaber klassischer Fahrzeuge und in seiner Freizeit „schraubt“ er auch gerne an seinen eigenen Oldtimern.
Aus diesen Gründen verbinden sich bei ihm rechtliche Fachkompetenz mit technischem Verständnis.
Beruflicher Werdegang
Studium an der Christian-Albrechts-Universität Kiel
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1993
Kanzleigründung 1993
Mitglied der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer