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Aktuelles

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25. 01. 2015

Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf  (Az.: 3 U 31/12) muss der Käufer eines Oldtimers mit negativen Verschleißerscheinungen am Fahrzeug wie zum Beispiel Lenkungsspiel und Ölverlust rechnen, wenn der Oldtimer laut Kaufvertrag  „mit Macken“ verkauft wurde.

25. 01. 2015

Der BGH (Az.: VIII ZR 172/12) hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem für einen Oldtimer ein positives H-Kennzeichen Gutachten erstellt worden war, obwohl der Oldtimer massive Korrosionsschäden am Unterboden aufwies.

25. 01. 2015
Das Verwaltungsgericht Minden (Az.: 2 K 2930/12) hatte über die Zulässigkeit von H-Kennzeichen zu entscheiden, die nicht in Form von Eurokennzeichen zugeteilt worden waren.
Krumpt & Partner - Anwälte für Oldtimerrecht

Oldtimerrecht

1. Kauf und Verkauf

a) Vertragsprüfung und -gestaltung

Kauf und Verkauf eines klassischen Fahrzeuges weisen im Gegensatz zu einem normalen Gebrauchtwagenkauf viele rechtliche Besonderheiten auf. Käufer und Verkäufer sollten sich daher durch einen speziellen Vertrag unter Beachtung der besonderen Gegebenheiten wie beispielsweise Beschaffenheitsangaben und Zustandsnoten gut schützen.

Wir bieten eine umfassende Beratung zur Vertragsgestaltung und eine Prüfung Ihres Vertragsentwurfes an.

b) Beratung und Durchsetzung von Haftungs-, Gewährleistungs- und Garantieansprüchen

Wir helfen Ihnen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte wie zum beispiel Nachbesserung, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag, falls das gekaufte Fahrzeug Mängel aufweist oder nicht der vereinbarten Beschafffenheit entspricht.

c) Hilfe bei Streitigkeiten rund um den Kaufvertrag

Wir unterstützen Sie bei allen Problemen rund um den  Kaufvertrag, beispielsweise dann, wenn der Käufer den Oldtimer nach Vertragsschluss nicht bezahlt oder nicht abholt.

d) Gutachtenerstellung und Durchführung eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens

Wir arbeiten mit unabhängigen, auf klassische Fahrzeuge spezialisierten Kfz-Sachverständigen zusammen. Auf Ihren Wunsch hin beauftragen wir diese mit der Erstellung eines Gutachtens. Zur schnellen Klärung der Haftungssituation, zum Beispiel bei drohender Verjährung Ihrer Ansprüche, führen wir für Sie ein sofortiges, gerichtliches Beweissicherungsverfahren durch.

2. Instandsetzung / Restauration

Während oder nach einer Instandsetzung oder Restauration eines Oldtimers kann es zu Problemen zwischen der ausführenden Werkstatt und dem Auftraggeber kommen. Durch eine sorgfältige Planung und durch einen gut ausgearbeiteten Vertrag können diese vermieden werden. Wir bieten deshalb schon vor Auftragserteilung rechtliche Hilfe an, damit der Vertrag Ihren Interessen gerecht wird. Probleme können insbesondere entstehen im Zusammenhang mit:

  • Abrechnung auf Stundenbasis / Festpreis
  • unvorhergesehenen Zusatzarbeiten
  • Überschreitung einer vorläufigen Kostenkalkulation
  • Beschaffenheit und Einbau von Ersatzteilen / Material
  • Gewährleistungsrechten bei Mängeln an den durchgeführten Arbeiten
  • Streitigkeiten über die durch die Instandsetzungsmaßnahmen erreichte Zustandsnote
  • Überschreitung der vereinbarten Zeitdauer einer Restaurierung

 

3. Unfälle (Schaden /Schadensersatz)

Sollten Sie mit Ihrem Oldtimer oder Youngtimer in einen Verkahrsunfall verwickelt worden sein, so sind verschiedene Besonderheiten zu beachten. Hierzu zählen insbesondere:

  • eine zu geringe Einschätzung des Fahrzeugwertes durch die Versicherung bzw. den Sachverständigen
  • Fehler bei der Erstellung der Reparaturkostenkalkulation
  • korrekte Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung insbesondere bei langer Reparaturdauer
  • Problem der Abgrenzung zwischen Reparaturwürdigkeit und Totalschaden
  • Berücksichtigung der erschwerten Ersatzteilbeschaffungssituation, wegen schwierig oder nur im Wege der Nachfertigung zu beschaffender Ersatzteile

4. Versicherungsfragen

Wir helfen Ihnen bei Streitigkeiten mit Ihrer eigenen Versicherungsgesellschaft im Zusammenhang mit Ihrer Teil- oder Vollkaskoversicherung

  • nach einem Unfall oder Vandalismusschaden
  • nach Diebstahl, Brand- oder Sturm- bzw. Hochwasserschaden
  • über die Höhe der geleisteten Entschädigungszahlung
  • nach der Bewertung Ihres Fahrzeuges durch einen von der Versicherung beauftragten Gutachter

5. Zulassungsfragen / Import

Wir helfen Ihnen bei verwaltungs- und steuerrechtlichen Problemen mit Behörden im Zusammenhang mit Ihrem Oldtimer.

  • Erteilung von H-Kennzeichen oder 07er-Nummer
  • Zulassung bei fehlenden oder nicht vollständigen Kraftfahrzeugdokumenten
  • Versteuerung / Verzollung bei Einfuhr eines Fahrzeugs aus einem Nicht-EU-Land

6. Transportrechtliche Fragen

Sollte es zu einem Transportschaden an Ihrem Oldtimer oder Ihren Ersatzteilen gekommen sein, so helfen wir Ihnen weiter, z.B.

  • bei Verlust oder Beschädigung
  • bei nicht fristgerechter Abholung bzw. Anlieferung
  • nicht vereinbarter Einschaltung eines Subunternehmers