KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Wir sind für Sie da und vertreten Ihre Interessen bundesweit
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Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf (Az.: 3 U 31/12) muss der Käufer eines Oldtimers mit negativen Verschleißerscheinungen am Fahrzeug wie zum Beispiel Lenkungsspiel und Ölverlust rechnen, wenn der Oldtimer laut Kaufvertrag „mit Macken“ verkauft wurde.
Der BGH (Az.: VIII ZR 172/12) hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem für einen Oldtimer ein positives H-Kennzeichen Gutachten erstellt worden war, obwohl der Oldtimer massive Korrosionsschäden am Unterboden aufwies.
Kauf und Verkauf eines klassischen Fahrzeuges weisen im Gegensatz zu einem normalen Gebrauchtwagenkauf viele rechtliche Besonderheiten auf. Käufer und Verkäufer sollten sich daher durch einen speziellen Vertrag unter Beachtung der besonderen Gegebenheiten wie beispielsweise Beschaffenheitsangaben und Zustandsnoten gut schützen.
Wir bieten eine umfassende Beratung zur Vertragsgestaltung und eine Prüfung Ihres Vertragsentwurfes an.
Wir helfen Ihnen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte wie zum beispiel Nachbesserung, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag, falls das gekaufte Fahrzeug Mängel aufweist oder nicht der vereinbarten Beschafffenheit entspricht.
Wir unterstützen Sie bei allen Problemen rund um den Kaufvertrag, beispielsweise dann, wenn der Käufer den Oldtimer nach Vertragsschluss nicht bezahlt oder nicht abholt.
Wir arbeiten mit unabhängigen, auf klassische Fahrzeuge spezialisierten Kfz-Sachverständigen zusammen. Auf Ihren Wunsch hin beauftragen wir diese mit der Erstellung eines Gutachtens. Zur schnellen Klärung der Haftungssituation, zum Beispiel bei drohender Verjährung Ihrer Ansprüche, führen wir für Sie ein sofortiges, gerichtliches Beweissicherungsverfahren durch.
Während oder nach einer Instandsetzung oder Restauration eines Oldtimers kann es zu Problemen zwischen der ausführenden Werkstatt und dem Auftraggeber kommen. Durch eine sorgfältige Planung und durch einen gut ausgearbeiteten Vertrag können diese vermieden werden. Wir bieten deshalb schon vor Auftragserteilung rechtliche Hilfe an, damit der Vertrag Ihren Interessen gerecht wird. Probleme können insbesondere entstehen im Zusammenhang mit:
Sollten Sie mit Ihrem Oldtimer oder Youngtimer in einen Verkahrsunfall verwickelt worden sein, so sind verschiedene Besonderheiten zu beachten. Hierzu zählen insbesondere:
Wir helfen Ihnen bei Streitigkeiten mit Ihrer eigenen Versicherungsgesellschaft im Zusammenhang mit Ihrer Teil- oder Vollkaskoversicherung
Wir helfen Ihnen bei verwaltungs- und steuerrechtlichen Problemen mit Behörden im Zusammenhang mit Ihrem Oldtimer.
Sollte es zu einem Transportschaden an Ihrem Oldtimer oder Ihren Ersatzteilen gekommen sein, so helfen wir Ihnen weiter, z.B.