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25. 01. 2015

Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf  (Az.: 3 U 31/12) muss der Käufer eines Oldtimers mit negativen Verschleißerscheinungen am Fahrzeug wie zum Beispiel Lenkungsspiel und Ölverlust rechnen, wenn der Oldtimer laut Kaufvertrag  „mit Macken“ verkauft wurde.

25. 01. 2015

Der BGH (Az.: VIII ZR 172/12) hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem für einen Oldtimer ein positives H-Kennzeichen Gutachten erstellt worden war, obwohl der Oldtimer massive Korrosionsschäden am Unterboden aufwies.

25. 01. 2015
Das Verwaltungsgericht Minden (Az.: 2 K 2930/12) hatte über die Zulässigkeit von H-Kennzeichen zu entscheiden, die nicht in Form von Eurokennzeichen zugeteilt worden waren.
Krumpt & Partner - Anwälte für Oldtimerrecht

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