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Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf (Az.: 3 U 31/12) muss der Käufer eines Oldtimers mit negativen Verschleißerscheinungen am Fahrzeug wie zum Beispiel Lenkungsspiel und Ölverlust rechnen, wenn der Oldtimer laut Kaufvertrag „mit Macken“ verkauft wurde.
Der BGH (Az.: VIII ZR 172/12) hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem für einen Oldtimer ein positives H-Kennzeichen Gutachten erstellt worden war, obwohl der Oldtimer massive Korrosionsschäden am Unterboden aufwies.
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Sofern keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, informieren wir Sie auch gerne über die durch unsere Beauftragung entstehenden Kosten. Sollten Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein, so ist unsere Beauftragung für Sie kostenfrei. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernimmt in diesem Fall auch unsere Kosten.