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Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf (Az.: 3 U 31/12) muss der Käufer eines Oldtimers mit negativen Verschleißerscheinungen am Fahrzeug wie zum Beispiel Lenkungsspiel und Ölverlust rechnen, wenn der Oldtimer laut Kaufvertrag „mit Macken“ verkauft wurde.
Der BGH (Az.: VIII ZR 172/12) hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem für einen Oldtimer ein positives H-Kennzeichen Gutachten erstellt worden war, obwohl der Oldtimer massive Korrosionsschäden am Unterboden aufwies.