KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Wir sind für Sie da und vertreten Ihre Interessen bundesweit
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Die Vorlage einer Rechnung kann Voraussetzung für die Erstattung der Reparaturkosten nach einem Unfall durch die Vollkaskoversicherung sein.
Hier können Sie kostenlos und unverbindlich eine Online-Anfrage stellen. Gerne geben wir eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall ab.
Sofern keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, informieren wir Sie auch gerne über die durch unsere Beauftragung entstehenden Kosten. Sollten Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein, so ist unsere Beauftragung für Sie kostenfrei. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernimmt in diesem Fall auch unsere Kosten.